Marktbeherrschende Stellung

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen PayPal ein

23. Januar 2023, 15:46 Uhr | Michaela Wurm
© PayPal

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen PayPal eingeleitet. Geprüft wird, ob der Bezahldienstleister seine Marktmacht einsetzt, um Wettbewerber auszubremsen und den Preiswettbewerb einzuschränken.

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen PayPal wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind laut IT-Recht-Kanzlei die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten „Regeln zu Aufschlägen“ und zur „Darstellung von PayPal“.

„Nach diesen Vorgaben dürfen Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen“, so die Pressemitteilung des Bundeskartellamtes. Ferner dürften Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder zum Beispiel deren Nutzung für die Kunden komfortabler gestalten.

„Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten“, kündigt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, an. „Wenn die Händler gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen, können sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen. Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen.“ Leidtragende wären die Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen.

Die Gebühren der verschiedenen Zahlungsdienste unterscheiden sich erheblich. Nach Marktstudien sei PayPal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste.  Laut Mitteilung des Bundeskartellamts beträgt PayPals Standardgebühr in Deutschland gemäß PayPals Preisliste derzeit 2,49 bis 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zzgl. 34 bis 39 Cent pro Zahlung.

Üblicherweise legen Händler diese Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich deren Kunden die Kosten der Zahlungsdienste tragen, auch wenn diese – anders als etwa Versandkosten – zumeist nicht separat ausgewiesen werden.

Das Verfahren wird laut Bundeskartellamt auf Grundlage der kartellrechtlichen Verbote des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV, § 19 GWB) bzw. einer marktmächtigen Stellung (§ 20 GWB) geführt. Daneben komme ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen (Art. 101 AEUV, § 1 GWB) in Betracht. Damit reihe sich der Fall auch ein in diverse Verfahren wegen sogenannter Meistbegünstigungsklauseln, die Wettbewerbsbehörden bereits gegen andere Online-Plattformen geführt haben.

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