Ab 1. Januar 2023 stehen Hersteller, Zwischenhändler und Händler in allen Branchen vor erheblichen Rechtsunsicherheiten, wenn sie verlängerte Garantiezusagen beim Neukauf mit anbieten. Denn ab dem neuen Jahr werden in Deutschland, und nur in Deutschland, aus Garantiezusagen Versicherungen. Damit ändert sich die steuerliche Bewertung, denn aus abzugsberechtigter Mehrwertsteuer (meist 19 Prozent) wird nun eine Versicherungssteuer (ebenfalls 19 Prozent), die an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Wie CRN exklusiv erfuhr, ist der IT-Handel auf diese Änderung zum Jahresanfang in keiner Weise vorbereitet. Es drohen unkalkulierbare Risiken für Hersteller und den IT-Handel.