Das müssen Online-Händler beachten

Neues Kaufrecht 2022: IT-Recht-Kanzlei warnt vor Abmahnwelle

16. November 2021, 8:00 Uhr | Michaela Wurm
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Die Umsetzung zweier EU-Richtlinien in das deutsche Recht führen im kommenden Jahr zu erheblichen Änderungen im deutschen Kaufrecht, die nahezu alle Online-Händler betreffen. Die IT-Recht-Kanzlei rät diesen daher dringend dazu, zum Jahreswechsel ihre Rechtstexte zu aktualisieren.

Den 1. Januar 2022 sollte sich jeder Online-Händler rot im Kalender markieren. Denn ab diesem Stichtag greift das neue Kaufrecht 2022 mit erheblichen Änderungen für Verbraucherverträge, auch wenn diese im Fernabsatz geschlossen werden.

Das führe zu einem das einen ziemlichen Rundumschlag im deutschen Kaufrecht, wie die Münchner IT-Recht-Kanzlei berichtet. Da das Kaufrecht auch auf den Ecommerce-Bereich Anwendung findet, wird nahezu jeder Onlinehändler damit konfrontiert. Nicht betroffen sind etwas Händler, die keine Geschäfte mit Verbrauchern tätigen, sondern rein im B2B-Bereich tätig sind.

 

Folgenden Änderungen sind für Online-Händler ab dem 01.01.2022 von Relevanz:

  •     Neuer und erweiterter Sachmangelbegriff
  •     Erweiterung der Beweislastumkehr bei Sachmängeln
  •     Mängelrechte bestehen künftig auch bei Kenntnis vom Sachmangel
  •     Neue Voraussetzungen an die Vereinbarung wirksamer (negativer) Beschaffenheitsvereinbarungen – Verkauf von Mängelexemplaren erheblich komplexer
  •     Neue Voraussetzungen bei der Verkürzung der Verjährungsfrist für die Mängelrechte beim Verkauf gebrauchter Waren – Verkauf von Gebrauchtware damit erheblich komplexer
  •     Änderungen beim Ablauf der Verjährung für Mängelansprüche
  •     Neue Informationspflichten in Bezug auf Mängelrechte
  •     Neue Pflichten bei der Nacherfüllung bei Mangelhaftigkeit
  •     Erleichterter Rücktritt sowie neue Pflichten beim Rücktritt infolge Mangelhaftigkeit
  •     Neue Anforderungen an Garantieerklärungen / -versprechen
  •     Änderungen beim Unternehmerregress
  •     Komplett neues Haftungsregime und Aktualisierungspflicht bei digitalen Produkten
  •     Zahlreiche Abgrenzungsprobleme bei der rechtlichen Einstufung, wenn es um den Verkauf von Sachen mit digitalen Komponenten geht

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