Damit auch Online-Händler entspannt in die Weihnachtsferien gehen können, gibt die IT-Recht-Kanzlei Tipps, wie sie ihren Shop rechtssicher aufstellen können, um während des Betriebsurlaubs keine Abmahnungen zu kassieren.
Auch viele Betreiber von Online-Shops würden gerne über die Weihnachtsferien ihren Laden schließen. Anders als bei einem stationären Geschäft, können sie aber nicht einfach ein „über die Feiertage geschlossen“-Schild an die Tür hängen. Auch die Münchner IT-Recht-Kanzlei erreicht häufig die Frage, was Online-Händler im Falle eines Betriebsurlaubs beachten müssen, um keine Abmahnung zu kassieren.
„Online-Händler müssen im Falle eines Betriebsurlaubs einige Vorkehrungen treffen, um sich nicht dem Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung auszusetzen“, erklärt Arndt Joachim Nagel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht bei der IT-Recht-Kanzlei. Für wichtige Korrespondenz im Zusammenhang mit seinem Gewerbe oder für die Abwicklung von Retouren müsse der Händler beispielsweise auch während seines Urlaubs erreichbar sein oder zumindest für eine ordnungsgemäße Vertretung sorgen.
Hier seine Tipps für einen entspannten Urlaub, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.