Geldbußen bis zu 10.000 Euro

Umweltbundesamt verfolgt WEEE-Verstöße auch im Ausland

26. Juli 2022, 13:22 Uhr | Michaela Wurm
© starush/ AdobeStock

Die IT-Recht-Kanzlei warnt Händler, die Elektrogeräte auch im EU-Ausland verkaufen davor, dass das deutsche Umweltbundesamt auch dort gegen Verstöße gegen elektrogesetzliche Erfassungspflichten ermittelt. Es drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro.

Die elektrogesetzliche Herstellerverantwortung ist, ähnlich wie auch das Verpackungsrecht, nicht EU-weit einheitlich, sondern in jedem EU-Mitgliedsstaat einzeln geregelt. Hersteller, die ihre Produkte auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreiben, müssen sich dort jeweils nach nationalen Vorschriften registrieren lassen. Die IT-Recht-Kanzlei warnt Anbieter nun, dass das deutsche Umweltbundesamt vermehrt deutsche Anbieter überprüft, die ins EU-Ausland versenden, und bei Verstößen Bußgeldern verhängt.

Gemäß der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU unterliegen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten einer erweiterten Produktverantwortung und sind dafür verantwortlich, dass veräußerte Geräte einem ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgungskreislauf zugeführt werden.

Die WEEE-Richtlinie gibt nur einen groben Rahmen vor und überlässt die konkrete Ausgestaltung weitgehend den Mitgliedsstaaten. Dies führt dazu, dass nun in jedem EU-Mitgliedsstaat unterschiedliche Anforderungen für elektrorechtliche Hersteller einzuhalten sind, darunter Verfahren für eine ordnungsgemäße Registrierung des Herstellers und der von ihm vertriebenen Geräte. Daraus folgt, dass verpflichtende elektrogesetzliche Herstellerregistrierungen nur für das Gebiet des Registrierungsstaates, aber nicht EU-weit gelten.

Hersteller im Sinne des Elektrorechts, die Produkte in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreiben, müssen sich also in jedem Land einzeln elektrorechtlich erfassen lassen. Als „Hersteller“ gelten dabei aber nicht nur Produzenten im eigentlichen Sinne. Auch Händler können als Hersteller verpflichtet sein.
 

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  1. Umweltbundesamt verfolgt WEEE-Verstöße auch im Ausland
  2. Wer gilt als Hersteller im Sinne der WEEE-Richtlinie

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