IT-Ausgabe als Werbungskosten absetzen

Mit Homeoffice und IT-Kosten Steuern sparen

10. Mai 2021, 9:18 Uhr | Michaela Wurm
© cherryandbees/AdobeStock

Millionen von Berufstätigen arbeiten wegen Corona seit einem Jahr von zu Hause aus. Für das Steuerjahr 2020 können sie erstmals Ausgaben für das Homeoffice steuerlich geltend machen. Dabei gibt es einiges zu beachten. Der Brancheverband Bitkom gibt Tipps.

Millionen Berufstätige haben wegen der Corona-Pandemie die tägliche Fahrt ins Büro gegen die Arbeit im Homeoffice eingetauscht. Jetzt können sie davon auch steuerlich profitieren. Denn für das Steuerjahr 2020 können Berufstätige erstmals Ausgaben für das Homeoffice in der Steuererklärung geltend machen, auch wenn sie nicht über ein separates Arbeitszimmer in ihrer Wohnung verfügen. Zudem können Steuerpflichtige Aufwendungen für beruflich genutzte IT-Geräte und Software absetzen. Dies gilt sowohl für die Anschaffungskosten als auch für monatliche Kosten, die bei Telefon- und Internetnutzung anfallen.  

Der IT-Branchenverband Bitkom gibt Tipps, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für IT als Werbungskosten angerechnet werden können.

 

Berücksichtigung des Homeoffice bei der Steuer

Es gibt zwei Alternativen, Ausgaben für das Homeoffice in der Einkommenssteuererklärung anzusetzen: entweder durch Auflistung der Kosten eines separaten Arbeitszimmers oder über die für 2020 erstmals mögliche Homeoffice-Pauschale. Ist im Haushalt ein Arbeitszimmer vorhanden, das zu mindestens 90 Prozent für die berufliche Tätigkeit genutzt wird und steht kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung, etwa weil das Büro Corona-bedingt geschlossen ist, können Steuerpflichtige die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen. Abzugsfähig sind zum Beispiel die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Miet-, Heizungs- und Stromkosten sowie Abschreibungen für Schreibtisch und Schreibtischstuhl.

Neu ist die Homeoffice-Pauschale: Erstmals können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kosten für das Homeoffice absetzen, wenn sie nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, sondern zum Beispiel am Küchen- oder Wohnzimmertisch arbeiten. Für jeden Heimarbeitstag können pauschal 5 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden, allerdings höchstens 600 Euro pro Jahr.

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