Rechtsstreit um Spionage-Vorwürfe

Igel stichelt gegen Unicons Angriffe zurück

17. Mai 2022, 17:45 Uhr | Lars Bube
© Gunnar Assmy - AdobeStock

Als Antwort auf den Vorwurf der Industriespionage verweist Igel auf ein entlastendes Urteil und zweifelt an, ob es sich bei den betreffenden Daten überhaupt um Geschäftsgeheimnisse von Unicon handelt.

Im aktuellen Streit zwischen Unicon und Igel Technologies gehen die Ansichten der beiden Anbieter für Thin-Client-Betriebssysteme diametral auseinander. Während Unicon das Bild eines Wirtschaftskrimis zeichnet, in dem der Konkurrent gezielt Mitarbeiter abgeworben und sich deren illegal mitgebrachte vertrauliche Informationen zunutze gemacht hat (siehe: Unicon wirft Igel Spionage vor), sieht Igel in der Causa nicht viel mehr als einen in der Wirtschaft alltäglichen Personalwechsel zwischen zwei Wettbewerbern, der den vorigen Arbeitgeber schmollend zurücklässt. Igel habe als attraktiver Arbeitgeber im Thin-Client-OS-Markt in den letzten Jahren eben ein kompetentes und schlagkräftiges Team aufbauen können. „Dazu zählen auch Mitarbeiter, die früher bei der Unicon beschäftigt waren, aber nach neuen Perspektiven suchten, die IGEL bieten konnte“, so die eigene Lesart des Unternehmens.

Den von Unicon mit zivilrechtlichen Verfügungsverfahren und Strafanzeigen gegen Igel und seine neuen Manager beklagten Informationsabfluss, erklärt Igel dagegen in seinem Statement gegenüber ICT CHANNEL im Sinne eines völlig normalen Knowhow-Transfers bei solch einem Wechsel zur eher lapidaren Nebensache. Daran ändere auch die von Unicon angeführte einstweilige Verfügung des Landgerichts Bremen nichts. „Das Bremer Gericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen, ohne uns zuvor anzuhören“, moniert Igel. Dementsprechend habe man rechtliche Mittel dagegen eingelegt, weshalb die betreffende Verfügung auch noch nicht rechtskräftig sei. Dabei zeigt sich das beklagte Unternehmen zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe bei der weiteren Untersuchung zerstreuen werden. „Das Landgericht Bremen wird sich nunmehr eingehend mit diversen rechtlichen Gesichtspunkten beschäftigen müssen, unter anderem damit, ob es sich bei den in Rede stehenden Informationen überhaupt um Geschäftsgeheimnisse handelt und ob die Unicon ausreichende Maßnahmen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen ergriffen hatte.“ Zur Bekräftigung seiner Sichtweise verweist Igel auf ein bereits ergangenes Urteil des Landgerichts München I, das den dort gestellten Verfügungsantrag der Unicon nach ausführlicher Anhörung beider Unternehmen vor zwei Wochen in vollem Umfang zurückgewiesen und damit der IGEL Recht gegeben habe.

Sicher angesichts dieser höchst unterschiedlichen Interpretationen des Vorgangs nur eins: Dass der Streit sich noch eine Weile hinziehen wird. Immerhin verspricht Igel, dass die rechtliche Auseinandersetzung die Kunden oder Partner in keiner Weise beeinträchtigen soll.

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