Microsoft 365 und Teams

Schulleiter und Schüler maximal verunsichert

23. Februar 2023, 14:47 Uhr | Martin Fryba
© AdobeStock/Olyphotostories

DSGVO-Verstoß oder kann man Microsoft 365 im Einsatz bei Schulen datenschutzkoform einstellen? Datenschützer, die es wissen müssten, sind sich uneinig. Ihre „Empfehlungen“ kommen einem Verbot gleich.

Fragt man den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Thomas Petri, ob der Einsatz von Microsoft 365 und Teams an Schulen gegen die DSGVO verstößt, würde er mit einem klaren „jein“ antworten. Denn so genau weiß er es auch nicht. Also rät er Bayerns Schulleitern, sie könnten die Systeme des US-Konzerns betreiben, wenn alle zufrieden wären und es keine Beschwerden gebe, erklärt er gegenüber BR24. Ein Behördenleiter, der pragmatisch und praxisorientiert handelt? Gut möglich. Was Petri jedenfalls nicht ist, im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen in der Datenschutzkommission (DSK) von Bund und Ländern: er hat keine Krampf- und Kampfhaltung gegenüber Microsoft. Die Kernfrage: Fließen bei Microsoft 365 und Teams nun Daten, gar persönlich Daten, in die USA oder nicht? Lassen sich die Systeme so datensparsam einstellen, dass sie nicht gegen die DSGVO verstoßen? Rechtsanwalt Wilfried Reiners, Geschäftsführer der PRW Legal Tech aus München, sieht letzteres als kein Problem an.

Die Mehrheit der Datenschützer in der DSK indes traut Microsoft nicht, verweist auf technische Details in einer Art Blackbox, die Microsoft nicht hinreichend darlegen könne oder wolle. Microsoft hält dagegen, sieht keine datenschutzrechtlichen Bedenken und wirft der DSK vor, Datenschutz als dogmatischen Selbstzweck zu betreiben (ICT CHANNEL berichtete). Die Fronten sind maximal verhärtet, Schulen und Schüler maximal verunsichert.

Petri sehe derzeit keine Möglichkeit, vor allem Teams datensicher einzustellen. Würde sich ein Schüler, Eltern oder ein Lehrer beschweren, müsste er einschreiten und die Nutzung dann an der jeweiligen Schule verbieten. Das soll schon vorgekommen sein. Die betroffenen Schulen müssen dann auf Videokonferenzsysteme von Anbietern mit Sitz in der EU umsteigen. Bevorzugt eingesetzt werden Bigblue-Button oder Visavid.

Petris Devise, wo kein Kläger, da kein Richter, will wollen sich seine Kollegen in Baden-Württemberg nicht zuneigen machen. Die Datenschutzaufsicht hat sich nämlich gegen den Einsatz von Microsoft 365 ausgesprochen. Ein Verbot erlässt sie Behörde aber nicht, sondern lediglich eine Empfehlung mit dem Hinweis, dass Betroffene sich auf einen Verstoß gegen die DSGVO berufen und Schadenersatzforderungen stellen könnten. Die Warnung kommt einem Verbot gleich. Selbst aktiv werden will Baden-Württembergs Datenschutzbehörde aber offenbar nicht.

Eine klare Linie lassen die Landesdatenschützer in der DSK vermissten. Warum aber sprechen sie kein gesetzliches Verbot von Microsoft 365 und Teams aus? Weil sie keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen können, sagt Jurist Reiners, der die DSK überspitzt mit einer losen Stammtischrunde vergleicht. Ausbaden müssen es Schulleiter, Lehrer und Schüler, die in der Pandemie Homeschooling per Teams gelernt haben und nun wieder neue Plattformen einüben müssen. Vielfalt mag bereichernd sein, aber die digitale Kleinstaaterei schafft Rechtsunsicherheit und erzeugt ein Gefühl der Beliebigkeit. Der so richtige und wichtige Datenschutz wird durch die Kakophonie der Datenschützer ad absurdum geführt. 

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