Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Software-Großaktionär im Visier

19. März 2020, 14:35 Uhr | Martin Fryba
Vor dem Bonner Landgericht sind am Mittwoch die ersten Urteile wegen Steuerhinterziehung im Cum-Ex-Verfahren gefallen
© dpa

Das Bonner Urteil im ersten Cum-Ex-Verfahren ist ein Signal an alle im Verdacht stehenden Steuerhinterzieher. Es geht um Milliarden-Schäden, die nun in weiteren Prozessen verhandelt werden. Im Verdacht steht auch Börsenhändler und Software-Großaktionär Thorsten W.

Im bundesweit ersten Prozess wegen Cum-Ex-Geschäften hat das Bonner Landgericht am Mittwoch die Angeklagten zu Bewährungsstrafen verurteilt, Vermögen eingezogen und die Rückzahlung von Steuerschulden in dreistelliger Millionenhöhe verfügt. Da die Angeklagten umfassend mit den Ermittlungsbehörden kooperierten, fielen die Urteile mit Bewährung milde aus.


Bei Cum-Ex-Geschäften hatten sich Anleger über Jahre hinweg einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mehrfach von Finanzämtern erstatten lassen. Dazu wurden mit Hilfe von Banken und auf Steuermodelle spezialisierte Berater Wertpapiere  mit (cum) und ohne (ex) Dividenden hin und her geschoben und die Finanzämter getäuscht. Mehr als 100 Banken und Investmentbanker sollen – wie im aktuellen Bonner Urteil über den Finanzplatz London abgewickelt  -  insgesamt einen hohen zweistelligen Milliardenschaden verursacht haben. Es ist der größte Steuerskandal der Bundesrepublik.


Die wichtigste Signalwirkung des Bonner Urteils für weitere Prozesse gegen Beschuldigte: Cum-Ex-Geschäfte erfüllen den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Weitere Prozesse werden folgen. Nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums (Stand September 2019) gehen Ermittler 499 Verdachtsfällen mit einem Volumen von 5,5 Milliarden Euro nach.

 

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