Klagen nach Manager-Wechsel

Unicon wirft Igel Spionage vor

16. Mai 2022, 9:22 Uhr | Lars Bube
© Antonioguillem - AdobeStock

Das Softwareunternehmen Unicon verklagt den Mitbewerber Igel Technology und einige seiner Mitarbeiter, die beim Wechsel zwischen den beiden Unternehmen Geschäftsgeheimnisse gestohlen haben sollen.

Die Fronten zwischen Unicon und Igel Technology verhärten sich immer weiter. Wie Unicon jetzt bestätigt, hat der Softwareanbieter gleich mehrfach zivil- und strafrechtliche Schritte gegen den Konkurrenten und einige seiner Mitarbeiter eingeleitet. Diese waren Ende 2020 und Anfang 2021 gemeinsam mit dem damaligen Geschäftsführer von Unicon direkt zu Igel gewechselt und sollen dabei nach den Darstellungen ihres vorigen Arbeitgebers vertrauliche Informationen mitgenommen haben. „Das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter genießt bei Unicon höchste Priorität“, erklärt der aktuelle Unicon-Geschäftsführer Philipp Benkler. „Daher sind wir gezwungen, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen IGEL Technology und einige ihrer Führungskräfte auszuschöpfen, nachdem wir erfahren haben, dass uns umfassend und systematisch streng vertrauliche Geschäftsgeheimnisse gestohlen wurden.“

Laut Unicon waren entsprechende Verdachtsmomente bereits kurz nach dem Wechsel der ehemaligen Mitarbeiter aufgetaucht und hatten sich in den folgenden Wochen erhärtet. Deshalb habe das Unternehmen bereits im Februar 2021 Strafanzeige gegen den früheren Geschäftsführer bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt. Anfang 2022 seien dann Strafanzeigen gegen weitere Verantwortliche und Mitarbeiter der IGEL Technology gefolgt. Diese haben Unicon zufolge bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen gegen Igel Technology und einige der betroffenen Mitarbeiter geführt. Ziel der Verfahren sei es zu verhindern, „dass vertrauliche Informationen, die rechtswidrig in die Hände eines Wettbewerbers bzw. der für diesen handelnde Personen gelangt sind, von diesen genutzt oder Dritten gegenüber offengelegt werden dürfen“, so Unicon. Dadurch sollen die eigenen Kunden, Geschäftspartner, Gesellschafter und Mitarbeiter geschützt und die Rückkehr zu einem „fairen Wettbewerb“ ermöglicht werden.

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