BGH-Urteil bekräftigt Endgerätefreiheit

Mobilfunkanbieter dürfen Gerätewahl nicht einschränken

8. Mai 2023, 11:17 Uhr | Michaela Wurm
© Lancom

Mobilfunkanbieter dürfen die Nutzung des Internetzugangs durch mobile Endgeräte wie LTE-Router nicht durch Vertragsklauseln ausschließen. Das stelle einen Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit dar, so ein aktuelles BGH-Urteil.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (BGH Urt. v. 04.05.2023, Az. III ZR 88/22) entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden nicht vorschreiben darf, mit welchen Endgeräten sie den Internetzugang nutzen dürfen. Eine entsprechende Vertragsklausel, die die Nutzung mit kabelgebundenen Geräten verbieten sollte, hat er BGH für unwirksam erklärt.

Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner von WBS.Legal, berichtet, ging es im konkreten Fall um einen O2-Tarif der Telefónica Deutschland mit unbegrenztem Datenvolumen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beinhalteten eine Klausel, die die Nutzung des Mobilfunktarifs mit LTE-Heimroutern oder anderen standortgebundenen Endgeräten untersagte. Dort hieß es wörtlich: „Der mobile Internetzugang kann/darf nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden, die eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss ermöglichen (nicht z. B. in stationären LTE-Routern).“

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sah hierin einen Verstoß gegen die europarechtliche Gerätefreiheit und reichte Klage vor dem Landgericht (LG) München ein. Das LG hatte die Klausel für unwirksam erklärt, weil hierin eine unangemessene Benachteiligung für die Verbraucher liege. Die daraufhin eingelegte Berufung der Telefónica, wies das Oberlandesgericht (OLG) München zurück.

 

 

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